Der Kooperationsausschuss der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-West hat den Kooperationsvertrag fertig gestellt, der von allen Gremien einmütig verabschiedet wurde, und nun vom Bistum in Kraft gesetzt ist. Im Dekanat Osnabrück-Süd haben alle kath. Gemeinden diesen Prozess auftragsgemäß bis Ende 2012 abgeschlossen.

Der Kooperationsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung, in der das Zusammenwachsen einer Pfarreiengemeinschaft unter Beibehaltung der rechtlichen Selbstständigkeit der beteiligten Pfarrgemeinden ermöglicht wird. Er soll nicht dazu dienen, die Aktivitäten des Gemeindelebens in allen einzelnen Punkten aufzuzählen und eine schriftliche Analyse der Realisierbarkeit von Zusammenarbeit aufzuzeigen. Unser Kooperationsvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass er kurz und knapp formuliert ist und vor allem den Leitungsgremien die zukünftige Aktionsrichtung aufzeigt. Für sie gibt der Vertrag eine Struktur gemeinsamer Beratungen vor, wie es sie in dieser Form zwischen Alt-Georgsmarienhütte und Holzhausen-Ohrbeck bisher nicht gegeben hat.

Der Rahmen für die künftige Kooperation gibt allen Gruppen, Verbänden, Projekten und Initiativen genug Freiraum, um selbst zu entscheiden, in welcher Form ein Zusammenwirken sinnvoll und möglich ist.

Schon vor der Bildung der Pfarreiengemeinschaft hat es Beziehungen zwischen Gemeindegruppen gegeben (abgesehen einmal von den verwandtschaftlichen Bindungen einiger Familien in beiden Gemeinden, die schon lange über den Holzhauser Berg hinweg bestehen…!), vornehmlich im Bereich Altenfamilie / Senioren. Seitdem wurden die offiziellen Kontakte der Frauengemeinschaften und der Kolpingsfamilien intensiviert. Auch im Bereich der Jugendarbeit sind schon einige Projekte gemeinsam gestartet (Lange Nacht am Gründonnerstag, Pfarrhaus-Wohngemeinschaft u.a.).

Familien- und Jugendgottesdienste werden in einem ungefähren 14-tägigen Wechsel in beiden Kirchen vorbereitet und gefeiert. Die Vorbereitung auf das Sakrament der Taufe wird von einem gemeinsamen Katechetinnen-Team auf zwei Treffen mit den Täuflingseltern vorgenommen. Monatlich ist dann ein Taufgottesdienst in jeder Kirche. In der Vorbereitung der Kinder auf die Erstkommunion werden die Gemeinsamkeiten des Kurses festgestellt und ab 2014 nach einem gemeinsamen Konzept durchgeführt, das kleine gemeindliche Besonderheiten zulässt.

[Kooperationsvertrag] zum Herunterladen (pdf-Datei).

Pfarrbriefe

 
Gemeinsamer Pfarrbrief:
[Download]

   

 

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